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Hätten Sie es gewusst? Meist sind Brandschutztüren aus Unwissenheit und Unachtsamkeit verkeilt, um offengehalten zu werden.
Brandschutztüren, wie auch Rauchschutztüren müssen immer selbstschließend sein und dürfen nicht offen stehen. Ausnahme: Sie werden von speziellen Offenhaltevorrichtungen, sogenannte Feststellanlagen, gehalten, die dann über Rauchmelder ausgelöst, schließen.
Brandschutztüren verringern das Risiko eines Brandüberschlages von einem Gebäudeabschnitt auf den anderen.
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Brandschutztüren finden Sie hauptsächlich als Abtrennung von Gebäudeabschnitten um die Feuer-durchdringung zu verhindern. Zusätzlich können Brandschutztüren auch rauchdicht sein, um die Ver- breitung von Rauch zu verhindern
Noch nie bemerkt? Unsere Aluminium-Elemente sind in ihrer Ausführung so unauffällig wie jede herkömmliche Türe. Den Unter-schied bemerken Sie oft nur an der unauffällig angebrachten Kennzeich- nung, meist seitlich am Türflügel-profil angebracht (Kennzeichnung mit T30-1, T90-1 oder T30-2, T90-2)
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Brandschutztüren helfen Leben retten. Beachten Sie stets die Auflagen und Vorschriften für den Einsatz dieser Türen und vergessen Sie nicht, die vorgeschriebene jährliche Prüfung und Wartung dieser Elemente einzuhalten. Ein Versäumen kann fatale Folgen für Sie haben.
Mehr Informationen und wie Sie diese Verantwortung ganz sicher einhalten finden Sie hier.
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